Fischereirechtliche Grundlagen zum Angeln in Nordrhein-Westfalen

Diese Erläuterungen dienen der Information zu geltenden Gesetzen und Verordnungen zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen und sind für jede Anglerin und für jeden Angler eine wichtige Hilfe, um die Angelfischerei mit Freude langfristig und professionell ausüben zu können..

Was benötige ich zum Angeln in Nordrhein-Westfalen?

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben will, muss Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins sein und diesen beim Ausüben der Fischerei bei sich führen. Eine Fischereischeinpflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr. Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, der dazu berechtigt, die Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins auszuüben. Bestimmten Personen kann ein Sonderfischereischein erteilt werden, der auch dazu berechtigt, die Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins auszuüben.

Mit der Erteilung eines Fischereischeines wird der Anglerin oder dem Angler die Sachkunde zum waidgerechten Umgang mit dem Fisch bestätigt. Sie oder er hat durch das bestehen der Fischerprüfung auch die nach dem Tierschutzgesetz geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten eines Tieres nachgewiesen.

Um die Fischerei auszuüben, wird zusätzlich ein Fischereierlaubnisschein benötigt, den der Fischereiberechtigte oder der Fischereipächter ausstellt.

Sie möchten einen Fischereierlaubnischein erwerben?
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Folgende Erläuterungen können hier als PDF Dokumente herunterladen: