Vermehrte Fischereikontrollen

Ulrich Fröndgen überprüft die erforderlichen Berechtigungen
Ulrich Fröndgen überprüft die erforderlichen Berechtigungen

Euskirchen – Der Fischerei-Verein Euskirchen e.V. hat zu Beginn der Angelsaison die Kontrollen an den Pachtgewässern erhöht. Neben den amtlich bestellten Fischereiaufsehern, die durch die untere Fischereibehörde des Kreises Euskirchen bestellt  werden, sind auch die Vorstandsmitglieder des Vereins berechtigt, Kontrollen an den gepachteten Gewässern durchzuführen.

Abwechselnd machen die Vorstandsmitglieder Kontrollgänge an der Steinbachtalsperre, an der Erft, am Erftmühlenbach, am Veybach, am Ohrbach sowie am Bleibach. Dadurch dass Einige von ihnen Tätigkeiten mit Wechselschicht nachgehen, bietet dies die Möglichkeit auch zu „unmöglichen Zeiten“ Kontrollen durchzuführen. So wurde im vergangenen Jahr von 0:30 bis 2:15 Uhr und früh morgens vor 6:00 Uhr kontrolliert. Dabei hat der Vorstand insgesamt rund 120 Mannstunden in 2015 aufgewendet. „Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zu den amtlich bestellten Fischereiaufsehern“, so der Vorsitzende, Georg Erden.

Bei den Kontrollen wird neben den Papieren (Fischereischein, Fischereierlaubnisschein und Fangliste), das Einhalten der Schonzeiten, Mindestmaße und weiterer Fangbeschränkungen überprüft. Ebenfalls wird dabei darauf geachtet, dass nur erlaubte Köder verwendet, die Höchstzahl der Handangeln nicht überschritten und weitere erforderliche  Utensilien zum Ausüben des Fischfangs (Unterfangkescher, Maßband, Messer sowie ein Fischtöter) mitgeführt werden. Insgesamt wird die Einhaltung des Landesfischereigesetzes sowie der Landesfischereiverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geprüft. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend  Euro geahndet werden. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass es im Wesentlichen um Tier- und Naturschutz geht.

Nach Aussage des Vorstandes des Fischerei-Vereins Euskirchen sind im vergangenen Jahr keine großen Verstöße aufgefallen. Kleinere Beanstandungen konnten meist vor Ort geklärt werden. Allerdings beweisen Kunstköder und Angelschnüre in Bäumen und Sträuchern an nicht freigegebenen Gewässerabschnitten, dass dort Verbote nicht eingehalten werden. „Ebenfalls sind Legangeln oder Teile davon immer wieder zu finden“, so der Sportwart des Vereins, Ulrich Fröndgen. Dies zeigt die Notwendigkeit von weiteren Kontrollen.

 

Text und Bild: Walter J. Fröhler